Der nächste Elefant im Klimaraum?
- 06-09-2024Das Thema Kreislaufwirtschaft ist aktueller denn je. Nie standen die Zeichen günstiger für den Beginn einer echten Kreislaufwirtschaft, nicht nur in der Bau- und Immobilienbranche. Die Europäische Union hat ehrgeizige Pläne, die Circular Economy im Rahmen des Green Deals zu stärken. Eine zukunftsfähige Wirtschaft, die weniger Emissionen ausstößt und weniger Ressourcen verbraucht, benötigt einen gesetzlichen Rahmen, um in fairen Wettbewerbsbedingungen prosperieren zu können. Ein dabei bisher vernachlässigtes Potenzial ist die Technische Gebäudeausrüstung (TGA). Dabei beinhalten Anlagen und Systeminstallationen der TGA strategisch und wirtschaftlich wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Kupfer, Aluminium, Stahl und seltene Erden, die zugleich hohe materialgebundene Umweltwirkungen, z. B. graue CO2- Emissionen (engl. embodied carbon), durch energie- bzw. CO2-intensive Herstellungsprozesse und kurze Austauschzyklen innerhalb eines Gebäudelebenszyklus verursachen. Zur TGA zählen alle fest installierten technischen Einrichtungen innerhalb und außerhalb eines Gebäudes, die der funktionsgerechten Nutzung des Bauwerks dienen.Gemäß der DIN 276, wird die TGA zur Kostengruppe 400 (technische Anlagen) zugeordnet. Studien zeigen, dass die grauen CO2-Emissionen der Materialien der TGA ca. 50% der gesamten grauen CO2-Emissionen, besonders in energieeffizienten Gebäuden, ausmachen können. Bei Nutzungsarten wie Laborgebäuden oder Bauweisen mit hohen Holzanteilen steigt der relative Anteil der TGA weiter hinsichtlich der gesamten grauen Emissionen.
Das heißt hier kann das Verhältnis der KG 400 über die 50% hinausgehen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die TGA in der Regel nur einen Materialmassenanteil von etwa 1-4 % am Gesamtgebäude hat.
In der Praxis werden über Ökobilanzberechnungsregeln von Zertifizierungssystemen angelehnt an die DIN EN 15978 und weiterer spezifischer Vorgaben, wie z.B. durch die Systeme DGNB und QNG, die grauen CO2-Emissionen der TGA zwar berücksichtigt, jedoch geschieht dies pauschal mit Hilfe sogenannter TGA-Sockelbeträge. Detaillierte Auswertungen legen jedoch nahe, dass diese Beträge als zu gering angesetzt werden und damit nicht die vorher genannten Anteile der TGA abbilden.